Riedberger Horn: Bayerischer Landtag beschließt Änderung des Alpenplans | BERGSTEIGER Magazin
Abstimmung zum Riedberger Horn

Riedberger Horn: Bayerischer Landtag beschließt Änderung des Alpenplans

Der Bayerische Landtag hat die Änderung des Alpenplans beschlossen. Künftig soll dieser seit 45 Jahren unverändert wirksame Garant für die Bewahrung des Alpenraums wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Grund für die Änderung ist eine geplante Skischaukel am 1787 Meter hohen Riedberger Horn in den Allgäuer Alpen.
 
Das Riedberger Horn vom Dreifahnenkopf © Wikipedia
Das Riedberger Horn vom Dreifahnenkopf
Für ein einzelnes Projekt soll der im gesamten bayerischen Alpenraum wirksame Alpenplan an entscheidender Stelle geschwächt werden. Damit schaffe die Staatsregierung einen Präzedenzfall, der Tür und Tor öffnet für Erschließungsvorhaben in weiteren sensiblen und höchst schutzwürdigen Bereichen der Bayerischen Alpen, so der Deutsche Alpenverein in einer Pressemitteilung

DAV-Vizepräsident Rudi Erlacher dazu:

„Die Änderung des Alpenplans ist sowohl in touristischer als auch in ökologischer Hinsicht eine Katastrophe. Sie weist in die falsche Richtung und setzt dabei eine nachhaltige Entwicklung der bayerischen Alpen aufs Spiel: Einzelinteressen werden über das Gemeinwohl gehoben, obwohl sich 91 Prozent der bayerischen Bürger für den Erhalt des Alpenplans ausgesprochen haben. Diese Stimmen werden mit dieser Entscheidung übergangen. In unseren Augen hat die Staatsregierung damit keine weitsichtige Entscheidung getroffen. Das bedauern wir zutiefst. Während der letzten Monate haben wir von unseren Mitgliedern großen Zuspruch auf die Kampagne „Danke Alpenplan“ erhalten. Dies bestärkt uns, in unserem Einsatz zum Erhalt von unerschlossenen Gebieten im Alpenraum nicht nachzulassen. Wir werden alle sinnvollen Mittel einsetzen, um den Alpenplan und das Riedberger Horn zu retten.“

Der DAV ist gegen die Aufweichung des Alpenplans

Bereits im November 2016 haben sich rund 600 Delegierte bei der DAV-Hauptversammlung in Offenburg deutlich zum Thema geäußert. In der damals einstimmig verabschiedeten Resolution heißt es: „Der Alpenplan darf keinesfalls, weder heute noch in Zukunft, wirtschaftlichen Belangen geopfert und in seiner strengen Zonierung aufgeweicht werden.“

Beeindruckt war die Staatsregierung weder von diesem Appell noch von Demos, Bürgerinitiativen und Expertenanhörungen. Selbst die Übersendung von 4000 überwiegend kritischen Stellungnahmen aus der bayerischen Bevölkerung zur Änderung des Alpenplans an das Bayerische Innenministerium im März 2017 zeigte keine Wirkung: Schon drei Arbeitstage später leitete die bayerische Ministerrunde die Änderung des Alpenplans in die Wege.

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