- Die Corinavirus-Pandemie hat auch Auswirkungen auf Wander- und Klettertouren.
- Seit Anfang November gelten in Deutschland und Österreich wieder strenge Regelungen, die das öffentliche Leben einschränken.
- Die Bundesregierung fordert Bürger auf, auf Ausflüge und andere private Reisen möglichst zu verzichten.
- Wandern und Skitourengehen ist in Bayern derzeit nicht per se verboten. Es gilt jedoch, sich an aktuelle Sicherheitsbestimmungen zu halten.
- Der DAV rät, sich möglichst zurückhaltend und im eigenen Umfeld zu bewegen.
- Ähnliche Regelungen gelten in Österreich. Der ÖAV empfiehlt Bewegung und Sport im Freien.
- Wer die Grenze nach Österreich passiert, muss seit Anfang Dezember mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Besonders streng ist der Grenzübertritt von und nach Tirol geregelt.
- Alpenvereinshütten in Bayern und Österreich haben seit Anfang November geschlossen.
Auch die Bergwelt ist nicht vor den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie gefeit. Angesichts steigender Infektionszahlen gibt es in Deutschland und Österreich seit Anfang November letzten Jahres erneut Regelungen, die das öffentliche Leben einschränken.
Zwar ist Bergsport nicht per se verboten - dennoch: wer in den Bergen unterwegs ist, muss mit Einschränkungen rechnen. Ein Überblick die aktuellen Regelungen beim Wandern, Bergsteigen, Skitourengehen und Klettern:
Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (Stand: 24.03.2021)
Darf ich Wandern, Bergsteigen und Skitourengehen?
Bayern
Bayern befindet sich aktuell im Lockdown. Die Corona-Maßnahmen werden durch die
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) geregelt. Die Verordnungen sieht Maßnahmen vor, die stark von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz in den jeweiligen Landkreisen abhängig ist.
Individualsportarten im Freien – und damit auch das Wandern, Bergsteigen oder Skitourengehen – bleiben auch weiterhin erlaubt. Je nach Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis ist aber mit Einschränkungen der zulässigen Personenzahl zu rechnen.
- 7-Tage-Inzidenz über 100: Sport ist im Freien nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit maximal einer Person aus einem weiteren Hausstand möglich.
- 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100: Sport ist im Freien alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit einem weiteren Hausstand möglich. Maximal 5 Personen.
- 7-Tage-Inzidenz unter 35: Sport ist im Freien mit Angehörigen des eigenen Hausstands und bis zu zwei weiteren Hausständen möglich. Maximal 10 Personen.
In Corona-Hotspots, in denen die 7-Tage-Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner übersteigt, ist es zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nachts
nicht erlaubt, das Haus zum Ausüben von Sport zu verlassen.
Andere Sicherheits- und Hygienebestimmungen, wie zum Beispiel das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern oder das Tragen einer FFP2-Maske dort wo es notwendig ist, sind auch weiterhin gültig.
Nicht geregelt sind in der derzeit geltenden Fassung private Reisen oder Tagesausflüge in die Berge. Somit sind sie nicht verboten, solange die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Der Freistaat und die Bundesregierung appellieren aber nach wie vor, generell auf nicht notwendige private Reisen oder auf tagestouristische Ausflüge zu verzichten.
Eine Übersicht, welche Maßnahmen in den jeweiligen Landkreis gültig sind, hat der Freistaat Bayern
auf einer Informationsseite zusammengefasst.
Alle Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten vorerst bis einschließlich 28. März 2021. Eine Verlängerung der Maßnahmen bis einschließlich 18. April wurde bereits angekündigt.
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Österreich
In Österreich ist seit 8. Februar die
4. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Tagsüber ist das Verlassen des Hauses laut Verordnung ohne Einschränkungen möglich – zu haushaltsfremden Personen muss jedoch ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Ausgangsbeschränkungen gibt es nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In diesen Zeiten ist das Verlassen des Hauses nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und physischen Erholung zählt in Österreich zu den triftigen Gründen, aus denen das Haus – auch während der Ausgangsbeschränkung – verlassen werden darf. Damit bleibt das Wandern und Bergsteigen – ebenso wie Ski- und Schneeschuhtouren – weiterhin erlaubt.
Auf seiner Website informiert der ÖAV laufend über aktuelle Vorgaben und ihre Bedeutung für die Ausübung von Bergsport. Sport und Bewegung im Freien werde vom ÖAV ausdrücklich empfohlen.
Die aktuelle COVID-19 Notmaßnahmenverordnung in Österreich gilt vorläufig bis zum 11. April 2021.
Bergsport in Corona-Zeiten – das sagt der DAV:
Während des Frühlings-Lockdowns 2020 hatte der DAV geraten, aus Rücksicht auf Einsatzkräfte auf Touren in die Berge zu verzichten. Das ist dieses Mal aber nicht der Fall.
„Wir werden niemandem vom Ausflug in die Berge abraten. Die Leute sollen sich aber bewusst sein, was sie tun und sich möglichst zurückhaltend und im eigenen Umfeld bewegen“, sagt Thomas Bucher, Pressesprecher des DAV, auf Anfrage des
Bergsteigers.
In einer Presseaussendung vom 16. Dezember hat der DAV seine Position noch einmal bekräftigt. "Bergsport an der frischen Luft ist auch in der aktuellen Situation erlaubt – und sinnvoll, weil er die physischen und psychischen Abwehrkräfte stärkt", heißt es in der Aussendung.
Der DAV-Präsident Josef Klenner mahne aber zur Besonnenheit: "Die Bergsportgemeinde muss ihren Anteil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Dabei kommt es jetzt auf jede einzelne Bergsportlerin und jeden einzelnen Bergsportler an."
Klenner appelliere daher an alle Bergsportler, in den Bergen Abstand zu halten, die Touren vernünftig zu planen und deutlich unter der Leistungsgrenze zu bleiben. Hotspots sollten vermieden und auf Touren im Zweifelsfall auch einmal verzichtet werden.
Auf seiner Website hat der DAV acht grundsätzliche Empfehlungen zur Ausübung von Bergsport in Coronazeiten aufgestellt:
- Nur gesund in die Berge
- Bergsport nur in erlaubten Gruppengrößen betreiben
- Vorsicht bei Grenzübertritten
- Abstand halten, wenn kein Mindestabstand möglich ist, Mund-Nasen-Schutz verwenden
- Gewohnte Berg-Rituale (Händeschütteln, Umarmungen, etc.) unterlassen
- Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
- Bei Fahrgemeinschaften die zugelassene Personanzahl beachten, wenn gering frequentiert die Anreise mit ÖPNV bevorzugen
- Im Notfall nach den üblichen Erste-Hilfe-Regeln vorgehen und Mund-Nasen-Schutz verwenden
Darf ich über die Grenze?
Der Grenzübertritt - zum Beispiel von Deutschland nach Österreich - ist grundsätzlich auch weiterhin erlaubt. Da Österreich jedoch vom Robert-Koch-Institut
zum Risikogebiet erklärt wurde, muss beim Grenzübertritt insbesondere die
Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) und die
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) beachtet werden.
Wer die Grenze nach Österreich
ohne triftigen Grund übertritt, muss bei der Rückkehr nach Deutschland grundsätzlich eine 10-tägige Quarantäne antreten und eine
digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Zudem ist bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen. Ein tagestouristischer Ausflug (z.B. für eine Wander-, Berg- oder Skitour) zählt nicht zu diesen triftigen Gründen und daher mit Test-, Registrierungs- und Quarantänepflicht verbunden. Die EQV gilt aktuell bis zum 28. März 2021. Die Einreiseverordnung bis einschließlich 31. März 2021.
Auch bei der Einreise nach Österreich sind mehrere Quarantänebestimmungen, die in Österreich in der
COVID-19 Einreiseverordnung geregelt werden, zu beachten. Wer aus Deutschland nach Österreich einreisen möchte, muss aktuell eine 10-tägige Quarantäne antreten. Zudem müssen Reisende auch bei der Einreise nach Österreich eine
elektronische Registrierung, ähnlich der deutschen Einreiseanmeldung, durchführen. Weiters gilt, dass bei der Einreise nach Österreich ein negatives Corona-Testergebnis bis spätestens 24 Stunden nach der Einreise vorgelegt werden muss.
Was ist in Tirol zu beachten?
Aktuell führt die Verbreitung von Mutationen des Coronavirus zu weiteren Einschränkungen – insbesondere beim Grenzverkehr. So wurde unter anderem das österreichische Bundesland Tirol von der deutschen Bundesregierung als "Virusmutationsgebiet" eingestuft.
Die Einstufung hat zur Folge, dass am 14. Februar ein weitgehendes Einreiseverbot für die Einreise von Tirol nach Deutschland in Kraft getreten ist. Die Einreise ist demnach nur noch bestimmten Personengruppen – etwa deutschen Staatsbürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland erlaubt. Für Fluggesellschaften, ebenso wie für Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot.
Wer von Tirol nach Deutschland einreisen möchte und die Einreisevoraussetzungen erfüllt, muss zudem ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorweisen und grundsätzlich eine 10-tägige Quarantäne antreten.
Das Einreiseverbot bei der Einreise aus Tirol gilt voraussichtlich bis Ende März.
Wer in ein Risikogebiet einreist, sollte sich über aktuelle Quarantäneregelungen informieren. Foto: Adobe Stock/JansFotos
Was ist beim Klettern, Bouldern oder auf Klettersteigen zu beachten?
Das Klettern und Bouldern sowie das Klettersteigen außerhalb von Kletterhallen zählt – grob genommen – ebenfalls zum Individualsport im Freien und ist demnach weiterhin erlaubt. Hier sind jedoch dieselben Regelungen gültig wie auch beim Wandern und beim Bergsteigen.
Die jeweiligen Sicherheitsabstände müssen sowohl in Bayern als auch in Österreich eingehalten werden. Zudem ist es ratsam, nur mit geschlossenen Handschuhen zu klettern, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sowohl vor als auch nach der Klettertour die Hände zu desinfizieren. Über die Griffe könnte ein Ansteckungsrisiko bestehen.
Ist ein Klettersteig oder ein Klettergarten von Seiten der Betreiber gesperrt, ist das Klettern selbstverständlich nicht erlaubt.
Kletter- und Boulderhallen haben in Bayern auch weiterhin geschlossen.
Haben Hütten geöffnet?
Als Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mussten Hütten ihren Betrieb mit den neuen Maßnahmen sowohl in Deutschland als auch in Österreich einstellen. Ob die Beherbergungsbetriebe mit Ablauf der aktuellen Verordnungen wieder öffnen dürfen, ist aktuell noch unklar.
Bereits vor Verschärfung der Maßnahmen kündigten mehrere DAV-Hütten an, ihre Winterräume aufgrund des hohen Infektionsrisikos im Winter 2020/2021 versperrt zu lassen. Auf ÖAV-Hütten ist die Nutzung des Winterraumes zum aktuellen Zeitpunkt nur im Notfall möglich. Teils seien die Hütten unversperrt, teils werde ein Sektionsschlüssel benötigt.
DAV-Hütten wie hier das Watzmannhaus bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Foto: DAV-Archiv
Winter in den Bergen: Rücksicht ist gefordert
Wandern, Klettern und Bergsteigen ist also – unter Einschränkungen – weiterhin möglich und nicht per se verboten. Auch Skitouren bleiben erlaubt. Ob es in solchen Zeiten auch sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.
Wer in den Bergen unterwegs ist, sollte auf jeden Fall gut planen und sich über das Infektionsgeschehen im eigenen Landkreis bzw. im Landkreis des Tourenziels informieren. Aktuelle Informationen dazu finden sich meist auf der Website der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Desweiteren sollte man aktuell mit Vorsicht und Zurückhaltung wandern und sich im Zweifelsfall an die Empfehlungen der jeweiligen Alpenvereine halten. Mit einem Ansteckungsrisiko ist zu rechnen und es gilt, das Unfallrisiko aus Rücksicht auf die Einsatzkräfte so gering wie möglich zu halten.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche können wir die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der hier dargestellten Informationen nicht garantieren. Diese Übersicht ersetzt keinesfalls offizielle Informationen und Verordnungen von Seiten der jeweiligen Behörden.
Wer sich für eine Berg-Pause entscheidet, muss aber nicht untätig bleiben.
Lesen Sie hier, wie Sie jetzt die Zeit sinnvoll nutzen können.