Hütten haben wieder geöffnet: Diese Dinge müssen Sie beachten! | BERGSTEIGER Magazin

Hütten haben wieder geöffnet: Diese Dinge müssen Sie beachten!

Viele Alpenvereinshütten dürfen endlich wieder öffnen. Doch in diesem Jahr gibt auch auf Hütten einige Regeln zu befolgen. Ein Überblick.
 
Brünnsteinhaus © DAV/Jens Klatt
Auch am Brünnsteinhaus in den Bayerischen Voralpen gelten die neuen Regeln.
Viele Hütten in den Alpen haben endlich wieder geöffnet. Der Hüttensommer in diesem Jahr wird aber definitiv anders als gewohnt. Durch die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gibt es mehrere Regeln, die bei einem Hüttenbesuch beachtet werden müssen.
 

Was ist bei einem Hüttenbesuch in Bayern zu beachten?

Seit dem 18. Mai hat ein großer Teil der bayerischen Alpenvereinshütten wieder geöffnet. Seit 30. Mai sind zudem wieder Übernachtungen erlaubt. Wie bei Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben im Tal gelten jedoch auch auf Hütten strikte Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem hat der DAV gemeinsam mit dem bayerischen Staatsministerium ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das den Hüttenbesuch unter Einhaltung aller coronabedingten Sicherheitsbestimmungen ermöglichen soll.
 
Konkret gelten die folgenden Regelungen für den Hüttenbesuch:
  • Die Hütte darf nur in gesundem Zustand besucht werden.
  • Die verordneten Hygiene-, Abstands- und Kontaktbeschränkungen gelten auch auf Alpenvereinshütten
  • In allen Bereichen der Hütte ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten
  • Gekennzeichnete Laufwege und Sitzflächen sind für jeden Gast bindend, den Anweisungen des Hüttenpersonals ist Folge zu leisten
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss im Innen- wie auch im Außenbereich der Hütte getragen werden. Am Tisch ist der Mund-Nasen-Schutz – sofern nicht vom Hüttenbetreiber gewünscht – nicht nötig.
  • Das Hüttenpersonal nimmt die Kontaktdaten aller Gäste auf, um Infektionsketten schnell nachverfolgen zu können
 
Da auch die Sitzplatzkapazitäten auf den Alpenvereinshütten verringert sind, muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Der DAV empfiehlt, auf Tour genug Proviant mitzunehmen, damit auf einen Hüttenbesuch gegebenenfalls auch verzichtet werden kann. 


Worauf muss bei einer Hüttenübernachtung geachtet werden?

Durch die strengen Auflagen sind auf Alpenvereinshütten auch die Übernachtungskapazitäten stark eingeschränkt. In Zimmer oder Lager dürfen etwa immer nur maximal zwei Hausstände übernachten. »Hütten werden maximal die Hälfte ihrer Übernachtungskapazität anbieten können«, sagt Thomas Bucher, Pressesprecher des DAV, im Interview mit dem Bergsteiger. »Viele Hütten, gerade die kleinen, werden deshalb gar nicht aufmachen«, so der Pressesprecher. 
 
Bei der Übernachtung auf Berghütten sind die folgenden Regelungen zu beachten:
  • Zimmer oder Schlafplätze müssen immer reserviert werden
  • Bereits vor Beginn der Einschränkungen getätigte Reservierungen können nicht mehr garantiert werden. 
  • Hüttenbesucher werden auf der Hütte über Laufwege, Zeitpläne und Vorsichtsmaßnahmen aufgeklärt. Diese gilt es, einzuhalten.
  • Beim Frühstück, Abendessen und für die Nutzung von Waschräumen müssen vorgegebene Zeiten eingehalten werden
  • Je nach Hütte kann auch die Mitnahme eines eigenen Schlafsacks (kein Hüttenschlafsack) oder von eigenen Kissen und Laken vorgeschrieben werden

 Ratsam ist es, sich bereits im Vorfeld des Hüttenbesuchs durch einen Anruf über die geltenden Bestimmungen vor Ort zu informieren.

Hüttenschlafsack
Schlafsack, Laken und Kissenbezug sind selbst mitzubringen. Foto: DAV/Hauke Bendt
 

Wie ist die Situation in Österreich, Südtirol und der Schweiz?

Österreichische Alpenvereinshütten haben seit dem 29. Mai wieder für Übernachtungen geöffnet. Auch hier gelten größtenteils dieselben Sicherheitsbestimmungen wie in Deutschland. Schlafplätze sind zu reservieren, ein Mund-Nasen-Schutz sollte immer mitgenommen werden.
 
Der Mindestabstand zu anderen Personen beträgt in Österreich einen Meter. Gehört die Person einer Risikogemeinschaft, also einem Hausstand an, ist kein Mindestabstand einzuhalten. Zudem muss bei Übernachtungen in Österreich ausnahmslos ein eigener Schlafsack oder ein Kissenbezug und ein Bettlaken mitgenommen werden.
 
Auch in Südtirol haben Alpenvereinshütten wieder geöffnet. Die Mitnahme eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schlafplatzreservierung ist auch hier Pflicht. Nächtigungsgäste müssen ein Handtuch, Spannleintuch und einen eigenen Schlafsack mitnehmen. Die Selbstversorgung ist auf AVS-Hütten derzeit nicht möglich.
 
Schweizer SAC-Hütten dürfen seit 11. Mai wieder öffnen. Auch hier ist die Schlafplatzreservierung, die Mitnahme von Schutzmasken, Desinfektionsmitteln und einem eigenen Handtuch sowie die Mitnahme eines eigenen Hüttenschlafsacks und Kissenbezugs das Gebot der Stunde.

Möchten Sie in die Hüttensaison starten? Diese Wanderungen zu Hütten sind bereits jetzt wieder möglich.