- Die Corinavirus-Pandemie hat auch Auswirkungen auf Wander- und Klettertouren.
- Durch die sinkenden Inzidenzzahlen gibt es seit Mitte Mai deutliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Deutschland und Österreich
- Wandern und alle anderen Bergsportarten sind in Bayern und in Österreich derzeit erlaubt. Es gilt jedoch, sich an aktuelle Sicherheitsbestimmungen zu halten.
- Wer die Grenze nach Österreich passiert, muss die derzeit gültigen Einreiseverordnungen beachten.
- Alpenvereinshütten in Bayern und Österreich öffnen im Mai (teilweise unter Einschränkungen)
Auch die Bergwelt ist nicht vor den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie gefeit. Angesichts steigender Infektionszahlen gibt es in Deutschland und Österreich seit Anfang November letzten Jahres erneut Regelungen, die das öffentliche Leben einschränken.
Zwar ist Bergsport nicht per se verboten - dennoch: wer in den Bergen unterwegs ist, muss mit Einschränkungen rechnen. Ein Überblick die aktuellen Regelungen beim Wandern, Bergsteigen, Skitourengehen und Klettern:
(Stand: 19.05.2021)
Darf ich Wandern, Bergsteigen und Skitourengehen?
Bayern
In Bayern werden die Corona-Maßnahmen aktuell durch die
Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) geregelt. Die Verordnungen sieht Maßnahmen vor, die stark von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz in den jeweiligen Landkreisen abhängig ist.
Individualsportarten im Freien – und damit auch das Wandern, Bergsteigen oder Skitourengehen – bleiben auch weiterhin erlaubt. Je nach Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis ist aber mit Einschränkungen der zulässigen Personenzahl zu rechnen.
- 7-Tage-Inzidenz über 100: Bergsport im Freien ist alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit maximal einer Person aus einem weiteren Hausstand möglich.
- 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100: Kontaktfreier Sport ist im Freien alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit einem weiteren Hausstand möglich. Maximal 5 Personen.
- 7-Tage-Inzidenz unter 35: Kontaktfreier Sport ist im Freien mit Angehörigen des eigenen Hausstands und bis zu zwei weiteren Hausständen möglich. Maximal 10 Personen.
In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner übersteigt, ist es zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nachts
nicht erlaubt, das Haus zum Ausüben von Sport zu verlassen.
Personen, deren zweite Impfung gegen das Coronavirus mindestens 14 Tage zurückliegt oder nachweisbar Genesene, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt, werden bei der höchstzulässigen Personenzahl nicht mitgerechnet. Auch von der nächtlichen Ausgangssperre ist diese Personengruppe ausgenommen.
Andere Sicherheits- und Hygienebestimmungen, wie zum Beispiel das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern oder das Tragen einer FFP2-Maske dort wo es notwendig ist, sind auch weiterhin gültig.
Eine Übersicht, welche Maßnahmen in den jeweiligen Landkreis gültig sind, hat der Freistaat Bayern
auf einer Informationsseite zusammengefasst.
Alle Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten vorerst bis einschließlich 6. Juni 2021.
Österreich
In Österreich ist derzeit die
COVID-19-Öffnungsverordnung (COVID-19-ÖV) und die 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft. Die Verordnung sieht aktuell keine Ausgangsbeschränkungen vor. Damit bleibt das Wandern und Bergsteigen – ebenso wie Ski- und Schneeschuhtouren – weiterhin erlaubt. Zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Auf seiner Website informiert der ÖAV laufend über aktuelle Vorgaben und ihre Bedeutung für die Ausübung von Bergsport. Sport und Bewegung im Freien werde vom ÖAV ausdrücklich empfohlen.
Die aktuellen Verordnungen in Österreich sind vorläufig bis zum 30. Juni 2021 gültig.
Bergsport in Corona-Zeiten – das sagt der DAV:
Der DAV befürwortet die Ausübung von Bergsport – auch während Coronazeiten. "Bergsport ist gesund, fördert die Abwehrkräfte und stärkt die Psyche. Auf Tour in den Bergen lassen sich die Abstandsregeln fast immer gut einhalten, zudem ist die Ansteckungsgefahr im Freien gering",
heißt es etwa auf der Website des DAV.
Dennoch sei die Corona-Lage immer noch problematisch. Die Bergsportgemeinde solle die gesetzlichen Regelungen verantwortungsvoll und klug interpretieren und entsprechend handeln.
Auf seiner Website hat der DAV acht grundsätzliche Empfehlungen zur Ausübung von Bergsport in Coronazeiten aufgestellt:
- Nur gesund in die Berge
- Bergsport nur in erlaubten Gruppengrößen betreiben
- Vorsicht bei Grenzübertritten
- Abstand halten, wenn kein Mindestabstand möglich ist, Mund-Nasen-Schutz verwenden
- Gewohnte Berg-Rituale (Händeschütteln, Umarmungen, etc.) unterlassen
- Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
- Bei Fahrgemeinschaften die zugelassene Personanzahl beachten, wenn gering frequentiert die Anreise mit ÖPNV bevorzugen
- Im Notfall nach den üblichen Erste-Hilfe-Regeln vorgehen und Mund-Nasen-Schutz verwenden
Darf ich zum Wandern nach Österreich?
Der Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch ist beim Grenzübertritt die
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) zu beachten.
Wer die Grenze nach Österreich übertritt, muss bei der Rückkehr nach Deutschland ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorlegen und eine
digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ein Ausflug nach Österreich (z.B. für eine Wander-, Berg- oder Skitour) oder Urlaub im Land ist daher grundsätzlich möglich, jedoch mit Test- und Registrierungspflicht verbunden.
Personen, deren zweite Impfung gegen das Coronavirus mindestens 14 Tage zurückliegt oder nachweisbar Genesene, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht,
jedoch nicht von der Registrierungspflicht bei der Einreise nach Deutschland ausgenommen.
In Österreich wird die Einreise in der
COVID-19 Einreiseverordnung geregelt. Wer aus Deutschland nach Österreich einreisen möchte, muss ebenfalls ein negatives Testergebnis mit sich führen und eine
elektronische Registrierung, ähnlich der deutschen Einreiseanmeldung, durchführen.
Genesene und Personen, die nachweislich gegen COVID-19 geimpft wurden und deren erste Impfung 22 Tage her ist, müssen bei der Einreise nach Österreich kein negatives Testergebnis vorlegen. Die Registrierungspflicht gilt dennoch.
Wer in ein Risikogebiet einreist, sollte sich über aktuelle Quarantäneregelungen informieren. Foto: Adobe Stock/JansFotos
Was ist beim Klettern, Bouldern oder auf Klettersteigen zu beachten?
Das Klettern und Bouldern sowie das Klettersteigen außerhalb von Kletterhallen zählt – grob genommen – ebenfalls zum Individualsport im Freien und ist demnach weiterhin erlaubt. Hier sind jedoch dieselben Regelungen gültig wie auch beim Wandern und beim Bergsteigen.
Die jeweiligen Sicherheitsabstände müssen sowohl in Bayern als auch in Österreich eingehalten werden. Zudem ist es ratsam, nur mit geschlossenen Handschuhen zu klettern, sich nicht ins Gesicht zu fassen und sowohl vor als auch nach der Klettertour die Hände zu desinfizieren. Über die Griffe könnte ein Ansteckungsrisiko bestehen.
Ist ein Klettersteig oder ein Klettergarten von Seiten der Betreiber gesperrt, ist das Klettern selbstverständlich nicht erlaubt.
Sind Kletter- und Boulderhallen geöffnet?
In Bayern haben Kletter- und Boulderhallen seit 12. Mai wieder geöffnet. Für den Zutritt zur Halle ist jedoch ein negatives Testergebnis, ein Impfpass, der eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen COVID 19 bescheinigt oder ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage alt ist, notwendig.
In den jeweiligen Hallen gelten mehrere Sicherheitsbestimmungen, wie eine Beschränkung der Personenzahl, Registrierungspflicht, Mindestabstand und Maskenpflicht beim Klettern oder Bouldern.
Haben Hütten geöffnet?
Als Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe dürfen Hütten in Deutschland wie auch in Österreich im Mai ihren Betrieb mit Einschränkungen wieder aufnehmen.
Bayern
In Bayern ist der Besuch der Hüttenterrasse bereits seit 10. Mai möglich, wenn die Inzidenzwerte der zugehörigen Gemeinde im Tal unter 100 liegen. Beim Besuch der Hütte ist – wie auch in Gastronomiebetrieben im Tal – ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus mitzuführen.
Die Übernachtung auf bayerischen Alpenvereinshütten soll ab 21. Mai wieder möglich sein. Genauere Regelungen dazu gibt es allerdings noch nicht.
Österreich
In Österreich öffnen Alpenvereinshütten mit dem 19. Mai. Für den Hüttenzutritt ist ein negatives Testergebnis oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung mitzuführen. Darüber hinaus gelten dieselben Regelungen wie bei Gastronomiebetrieben im Tal (Registrierungspflicht, Bewirtung nur im Sitzen, etc.).
Wer auf einer österreichischen Alpenvereinshütte übernachten möchte, muss einen eigenen Schlafsack mitbringen und ebenfalls ein negatives Testergebnis oder den Nachweis einer Impfung oder Genesung vorweisen können.
Wo sie noch nicht vollkommen geöffnet sind, bieten viele Hütten in Deutschland und in Österreich Speisen und Getränke To-Go an.
DAV-Hütten wie hier das Watzmannhaus bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Foto: DAV-Archiv
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Winter in den Bergen: Rücksicht ist gefordert
Wandern, Klettern und Bergsteigen ist also – unter Einschränkungen – weiterhin möglich und nicht per se verboten. Auch Skitouren bleiben erlaubt. Ob es in solchen Zeiten auch sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.
Wer in den Bergen unterwegs ist, sollte auf jeden Fall gut planen und sich über das Infektionsgeschehen im eigenen Landkreis bzw. im Landkreis des Tourenziels informieren. Aktuelle Informationen dazu finden sich meist auf der Website der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Desweiteren sollte man aktuell mit Vorsicht und Zurückhaltung wandern und sich im Zweifelsfall an die Empfehlungen der jeweiligen Alpenvereine halten. Mit einem Ansteckungsrisiko ist zu rechnen, daher sollte man insbesondere beliebte Ziele zu Stoßzeiten meiden und das Unfallrisiko aus Rücksicht auf die Einsatzkräfte so gering wie möglich zu halten.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche können wir die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der hier dargestellten Informationen nicht garantieren. Diese Übersicht ersetzt keinesfalls offizielle Informationen und Verordnungen von Seiten der jeweiligen Behörden.
Wer sich in der aktuellen Situation für eine Berg-Pause entscheidet, muss nicht untätig bleiben.
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