Stille am Matterhorn
Ganz auf freiwilligen Besteigungsverzicht seitens der Alpinisten will Zermatt aber nicht alleine zählen. Darum hat der Gemeinderat eine Verfügung verabschiedet, welche ein offizielles Besteigungsverbot für den 14. Juli 2015 von 0.00 – 24 Uhr ausspricht. Dies führt im Extremfall dazu, dass Zuwiederhandlung polizeilich geahndet wird. Betroffene müssten nebst einer Buße von bis zu 5000 Schweizer Franken die Rückführungskosten mit dem Helikopter selber tragen. Da das Matterhorn nur zur Hälfte auf Schweizer Boden steht, hat man sich auch mit den Italienischen Nachbaren aus Valtournenche-Cervinia abgestimmt: Dort gehört der Berg zwei privaten Landbesitzern. Sie werden das Verbot auf der Italienischen Seite durchsetzen.
Auf eine Jubiläums-Besteigung im Jubiläums-Jahr will man dann aber doch nicht ganz verzichten: Drei Tage später, am 17. Juli 2015 wird anlässlich der Erstbesteigung des Matterhorns von der Italienischen Seite her eine Sternbesteigung über alle vier Grate des Matterhorns stattfinden. Die Seilschaften stammen aus Italien, England, Frankreich und der Schweiz – die beteiligten Nationen der Erstbesteigung am Matterhorn 1865. Die Seilschaften werden sich auf dem Gipfel treffen und einen Akt der Freundschaft begehen.