News > Gericht stoppt umstrittene Skischaukel St. Anton–Kappel
03.12.2018

Gericht stoppt umstrittene Skischaukel St. Anton–Kappel

Am Freitag 30.11.2018 hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung der Skiverbindung von St. Anton nach Kappl in zweiter Instanz gekippt. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
 
 
 
Beschlossen: keine Skigebietserweiterung im Malfontal © ÖAV
Die Entscheidung wurde gleich im Anschluss an die viertägige Verhandlung mündlich verkündet. In der Begründung hieß es, die Interessen des Naturschutzes würden die touristischen Interessen überwiegen. Die geplante Skiverbindung hätte durch das bislang unerschlossene Malfontal geführt.
 
2015 hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Landesbehörden zur Genehmigung der Skischaukel geführt. Woraufhin Alpenverein und Umweltanwaltschaft Beschwerde dagegen erhoben. Laut Alpenverein wäre die Skischaukel einer Neuerschließung – unter dem Deckmantel eines Skigebietszusammenschlusses – gleichgekommen.

Gemischte Reaktionen 

Dementsprechend positiv nahmen die Gegner den überraschenden Ausgang des Verfahrens auf. »Die Natur hat Recht bekommen, das ist ein Sieg für die kommenden Generationen. Es ist ein deutliches Signal, dass man mit Naturräumen sorgsam umgehen muss«, sagte Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer. Liliana Dagostin, Leiterin der Raumplanung beim ÖAV, bezeichnete die Entscheidung als »kleines Wunder«.
 
Enttäuscht zeigten sich hingegen die Seilbahnbetreiber und die Bürgermeister der betroffenen Orte. Für Helmut Mall (St. Anton) und Herlmut Ladner (Kappl) war es ein »schwarzer Tag« für den Tourismus im Lande. Auch Landeshauptmann Günther Platter ist weiterhin von den positiven Auswirkungen, die die Skischaukel seiner Meinung nach auf die gesamte Region gehabt hätte, überzeugt.
 
Einig waren sich beide Seiten in der Kritik an der langen Verfahrensdauer. 2010 war das Vorhaben erstmals eingereicht worden.