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10.02.2015
Hinterstein und Ramsau bald Bergsteigerdörfer?
Ramsau bei Berchtesgaden und Hinterstein, ein Ortsteil von Bad Hindelang erfüllen die Voraussetzungen, das Siegel „Bergsteigerdorf“ zu tragen. Diese Entscheidung hat das Präsidium des Deutschen Alpenvereins auf Basis des Evaluierungsprozesses getroffen. Mit dieser grundsätzlichen Eignung ist die Aufnahme der beiden Orte in den Kreis der Bergsteigerdörfer ein großes Stück näher gerückt.
Abgeschlossen wird der Bewerbungsprozess formal mit der offiziellen Verleihung des Siegels „Bergsteigerdorf“ und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Deklaration. Für Hinterstein sind bis dahin noch gewisse Auflagen zu erfüllen, vor allem in zwei Bereichen: Marketing und Parksituation. So darf das Siegel „Bergsteigerdorf“ nur in Kombination mit dem Ortsteil Hinterstein verwendet werden. Die Abgrenzung zu weiteren Marketingaktivitäten von Bad Hindelang muss klar ersichtlich sein. Des Weiteren muss die Parksituation deutlich verbessert werden, der Parksuchverkehr muss eingeschränkt werden.
Wasserkraftwerk könnte Projekt noch verhindern
Zudem weist das Präsidium des DAV darauf hin, dass die Anerkennung Hintersteins als Bergsteigerdorf nicht aufrechterhalten werden kann, wenn das umstrittene Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen tatsächlich gebaut wird. Hinterstein und Ramsau: beste Voraussetzungen für Bergsteigerdörfer Sowohl Ramsau als auch Hinterstein waren von Anfang an vielversprechende Bewerber für das Projekt. Besonders die hervorragenden bergsportlichen Möglichkeiten und die aktiv gelebte Tradition in einer einzigartigen, geschützten Gebirgslandschaft sprechen für die beiden Kandidaten.
Auch die große Motivation der Bevölkerung vor Ort, die Leitlinien des Projektes umzusetzen und es mit Leben zu füllen spielte bei der Entscheidung eine zentrale Rolle. Die nun erfolgte, formale Feststellung der Eignung ist der erste wichtige Schritt zur Auszeichnung als Bergsteigerdorf. Im Fall von Hinterstein könnte allerdings eine Erschließungsmaßnahme das Projekt noch zum Scheitern bringen. Der Bau eines Wasserkraftwerks in einem streng geschützten Naturraum des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen steht im Widerspruch zu Artikel 11 des Protokolls für Naturschutz und Landschaftspflege der Alpenkonvention und ist damit ein klares Ausschlusskriterium für das Siegel „Bergsteigerdorf“.
Abgeschlossen wird der Bewerbungsprozess formal mit der offiziellen Verleihung des Siegels „Bergsteigerdorf“ und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Deklaration. Für Hinterstein sind bis dahin noch gewisse Auflagen zu erfüllen, vor allem in zwei Bereichen: Marketing und Parksituation. So darf das Siegel „Bergsteigerdorf“ nur in Kombination mit dem Ortsteil Hinterstein verwendet werden. Die Abgrenzung zu weiteren Marketingaktivitäten von Bad Hindelang muss klar ersichtlich sein. Des Weiteren muss die Parksituation deutlich verbessert werden, der Parksuchverkehr muss eingeschränkt werden.
Wasserkraftwerk könnte Projekt noch verhindern
Zudem weist das Präsidium des DAV darauf hin, dass die Anerkennung Hintersteins als Bergsteigerdorf nicht aufrechterhalten werden kann, wenn das umstrittene Wasserkraftwerk im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen tatsächlich gebaut wird. Hinterstein und Ramsau: beste Voraussetzungen für Bergsteigerdörfer Sowohl Ramsau als auch Hinterstein waren von Anfang an vielversprechende Bewerber für das Projekt. Besonders die hervorragenden bergsportlichen Möglichkeiten und die aktiv gelebte Tradition in einer einzigartigen, geschützten Gebirgslandschaft sprechen für die beiden Kandidaten.
Auch die große Motivation der Bevölkerung vor Ort, die Leitlinien des Projektes umzusetzen und es mit Leben zu füllen spielte bei der Entscheidung eine zentrale Rolle. Die nun erfolgte, formale Feststellung der Eignung ist der erste wichtige Schritt zur Auszeichnung als Bergsteigerdorf. Im Fall von Hinterstein könnte allerdings eine Erschließungsmaßnahme das Projekt noch zum Scheitern bringen. Der Bau eines Wasserkraftwerks in einem streng geschützten Naturraum des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen steht im Widerspruch zu Artikel 11 des Protokolls für Naturschutz und Landschaftspflege der Alpenkonvention und ist damit ein klares Ausschlusskriterium für das Siegel „Bergsteigerdorf“.
Quelle: Pressemitteilung DAV