ÖAV nennt Grundregeln für Skitouren auf Pisten
Der Schlüssel für ein konfliktfreies Miteinander von Tourengehern, Skifahrern und Skigebietsbetreibern sei die Beachtung der zehn Verhaltensregeln für Pistengeher, erarbeitet vom Alpenverein und dem Kuratorium für Alpine Sicherheit. Dazu zähle auch, begründete zeitliche Sperren zu akzeptieren. „Das Miteinander funktioniert vielerorts schon problemlos. Ein generelles Pistenverbot für Tourengeher weisen wir auf jeden Fall zurück“, so Larcher. Die Bestrebungen in einigen Regionen, wonach Pistengeher zu den normalen Betriebszeiten aus den Skigebieten ausgesperrt werden sollen, seien auch rechtlich umstritten.
Pistentouren – sicher und fair!
- Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten.
- Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten.
- Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.
- Die Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren.
- Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren.
- Bis 22:30 Uhr oder einer anderen vom Seilbahnunternehmen festgelegten Uhrzeit die Pisten verlassen.
- Sichtbar machen.
- Bei besonders für Pistentouren gewidmeten Aufstiegsrouten/Pisten nur diese benützen.
- Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
- Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.
NEIN zu einer „Pistenmaut“ für Tourengeher während der Betriebszeiten
JA zum freien Aufstieg während der Betriebszeiten
JA zu begründeten zeitlichen Pistensperren (z.B. Präparierung mit Seilwinden)
JA zu angemessenen Parkgebühren
JA zur Erarbeitung lokaler Konfliktlösungen