News > Keine weiteren Klagen
19.09.2014
Keine weiteren Klagen
Der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Bund Naturschutz (BN) haben am Donnerstag, 18. September, in einer gemeinsamen Pressekonferenz in München bekannt gegeben, dass sie die Klage gegen den Ausbau der Beschneiungsanlagen am Sudelfeld nicht weiter verfolgen werden. »Juristisch haben wir leider das Ende der Fahnenstange erreicht«, sagte der Rechtsanwalt der beiden Vereine.
Der BN-Vorsitzende Hubert Weiger gewinnt der Situation dennoch etwas Positives ab: »Sie hat den Bund Naturschutz und den Deutschen Alpenverein zum gemeinsamen Handeln zusammengeführt. Auf das sollte sich die Politik im Alpenraum künftig einstellen.« DAV-Vizepräsident Ludwig Wucherpfennig wertete als weiteres Plus, dass durch die Beschwerde deutlich geworden sei, um was es den Befürwortern des Beschneiungsprojekts eigentlich gehe: nämlich vielmehr um den wirtschaftlichen Wettbewerb als um das Wohl der Öffentlichkeit. »Somit werden hier vermutlich keine EU-Gelder mehr fließen können, denn eine EU-Wirtschaftsförderung aus Konkurrenzgründen ist gesetzeswidrig.«
BN und DAV hatten am 3. Juni eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht und in einem Eilverfahren eine sofortige Einstellung der laufenden Baumaßnahmen für die massive Ausweitung der künstlichen Beschneiung am Sudelfeld gefordert. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen – gut zwei Monate später und aufgrund von Gutachten, die die Befürworter der erweiterten Beschneiungsanlage nachträglich eingereicht hatten.
Das Hauptverfahren, in dem BN und DAV gegen den Ausbau der Beschneiungsanlagen geklagt hatten, werden die beiden Vereine zwar aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten nicht weiter betreiben. Doch eine weitere Klage ist gerade in Vorbereitung: Sie richtet sich gegen die Vorgehensweise des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der zur Entscheidungsfindung zwar nachträgliche Gutachten von seiten der Wirtschaft heranziehe, nicht aber von seiten der Umweltschutzverbände.