Lockdown in Österreich: Das gilt für Bergsportler, Skifahrer und Co.
Skifahren ist erlaubt, in der Gondel muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.
Die Inzidenzen und die Corona-Belegungen in den Krankenhäusern sind in der letzten Zeit stark angestiegen. Deshalb gilt seit Montag, den 22. November in Österreich erneut ein landesweiter Lockdown, der mindestens zehn Tage dauern soll. Spätestens am 13. Dezember 2021 sollen die Maßnahmen für Geimpfte und Genesene beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt soll der Lockdown nur noch für Ungeimpfte, dafür aber zunächst unbefristet gelten.
Zahlreiche Einschränkungen in Österreich
Auch in diesem Lockdown gibt es wieder zahlreiche Einschränkungen, die in der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung geregelt werden: Es gilt eine ganztägige Ausgangssperre. Gasthäuser, Hotels und Ferienwohnungen und Sportstätten bleiben geschlossen. In geschlossenen Räumen gilt wieder überall eine FFP2-Maskenpflicht. Nur Schulen und Kindergärten bleiben in diesem Lockdown geöffnet.
Erneut darf wieder nur eine einzelne Person Mitglieder eines einzelnen Haushalts treffen. Es gilt, einen Abstand von zwei Metern zu Personen zu halten, die nicht im selben Haushalt leben.Trotz Ausgangsbeschränkung Wandern und Skitouren?
Bei der Ausgangssperre ist geregelt, wann der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zulässig ist. Neben Einkaufen, dem Besuch von Gottesdiensten, dem Weg zu Arbeit und der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen ist auch der Aufenthalt im Freien eine der Ausnahmen.Der Aufenthalt im Freien darf alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zur körperlichen und psychischen Erholung genutzt werden. Breiten- und Amateursport ist nicht möglich.
Aber: Körperliche Erholung im Freien bleibt erlaubt. Es ist also erlaubt, in Österreich zu wandern und Skitouren zu gehen. Auch Skifahren gehört dazu. Auf die Stärkung auf einer Alm oder im Gasthaus muss allerdings verzichtet werden.
Einreise ja, touristische Reisen nein
Dies gilt jedoch nur für Österreicherinnen und Österreicher. Die Einreise für Ausländer ist zwar derzeit möglich, es gilt aber meistens ein 2,5-G-Nachweis. Man muss daher geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Bis zum 6. Dezember gilt noch eine Übergangsfrist, danach ist der Impfnachweis nur noch 9 Monate gültig – bislang ist es ein ganzes Jahr. Dies gilt für Deutschland. Die Einreiseregelungen für andere Länder können anders sein.Ein touristischer Aufenthalt in Österreich ist für Ausländer während des Lockdowns zwar nicht möglich, weil Hotels und Ferienwohnungen geschlossen sind. Bei der Einreise gibt es aber keine Einschränkung auf bestimme Zwecke. Winterwanderer und Skitourengeher aus Deutschland müssen also nicht unbedingt auf die heimischen Gebiete ausweichen, Tagesausflüge sind erlaubt.
Lockdown: geschlossene Skigebiete, geöffnete Skigebiete
Auch die Skigebiete sind vom Lockdown betroffen: Die Anlagen mussten eigentlich wieder schließen beziehungsweise hätten nicht öffnen dürfen. Durch eine kurzfristige Änderung des Verordnungsentwurfs können aber Seilbahnen nun doch genutzt werden. Die Skigebiete sind teilweise (wieder) geöffnet. Für einige Betreiber kam diese Reglungen zu kurzfristig, Saison-Kräfte waren bereits in den Zwangsurlaub geschickt.
In anderen Gebieten, wie in Kitzbühel, am Dachstein, im Stubaital und am Mölltaler Gletscher sind die Lifte dagegen wieder in Betrieb. Es gilt eine 2-G-Pflicht, zudem muss in der Seilbahn eine FFP2-Maske getragen werden. Gastronomie, also Hütten, müssen aber trotzdem geschlossen bleiben - einige bieten Take-Away-Essen an.
Welche Regelungen ab dem 13. Dezember gelten, wenn der Lockdown für Geimpfte und Genesene enden soll, ist noch nicht genauer bekannt. "Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass die Wintersaison in Österreich mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen möglich sein wird, sobald sich die Situation bessert“, berichtet Lisa Weddig, Geschäftsführerin der Österreich Werbung, in einer Pressemitteilung.