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05.06.2014

Kein Baustopp am Sudelfeld

Gericht weist Eilantrag von Naturschützern zurück
 
 


Das Bayerische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Deutschen Alpenvereins und des Bund Naturschutz, in dem ein sofortiger Baustopp am Skigebiet Sudelfeld gefordert wurde, abgewiesen. Bis die im Mai eingereichte Klage des DAV vor Gericht verhandelt wird, was voraussichtlich im Herbst diesen Jahres der Fall sein wird, darf am Sudelfeld weiter gebaut werden.  

Gegen diese Entscheidung legten der DAV und der BUND Naturschutz gemeinsam Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Die beiden Verbände sehen darin das letzte juristische Mittel, um eine Klärung der strittigen Punkte aus dem Genehmigungsbescheid herbeizuführen und den Baustopp am Sudelfeld doch noch zu erreichen. Denn bis zum Hauptsacheverfahren im Herbst sei es vermutlich zu spät für einen Rückbau der bis dahin erfolgten massiven Eingriffe.

Die Betreiber planen, das Skigebiet mit bis zu 300 Schneekanonen zu modernisieren und unabhängiger von der Schneelage zu machen. Für die Produktion von Kunstschnee wird derzeit ein 150 000 Kubikmeter fassendes Speicherbecken gegraben.  In seiner Begründung stufte das Gericht das öffentliche Interesse am Pistenbetrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze höher ein als die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.

BN und DAV prüfen derzeit, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werden soll.  Die Naturschützer kritisieren vor allem, dass die Förderung des Skitourismus mit Staatsmitteln – der Bayerische Freistaat unterstützt den Ausbau des Sudelfeldes mit 15 Millionen Euro – der Entwicklung alternativer, sanfter Tourismuskonzepte vorgezogen wird.

»Politik und Tourismus verpassen hier die Chance, sich schon heute auf künftige touristische Anforderungen einzustellen«, gab der DAV bekannt. Denn die, so der Verein, kämen mit dem Klimawandel ohnehin. Weitere Informationen zum Thema.