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Diese Dinge sind in den Bergen verboten: Es drohen Strafen bis 50.000 Euro!

Nirgendwo sonst kann man sich so frei fühlen wie in den Bergen. Aber Vorsicht: Auch hier gelten Regeln und Gesetze. Manche Sachen sind sogar explizit verboten. Wer sich nicht an diese 7 Verbote hält, muss mit hohen Geldstrafen und zum Teil sogar Gefängnis rechnen!

Ein junges Pärchen sitzt vor seinem Zelt in den Bergen am Lagerfeuer und hält Marshmellows in die Flammen.
Freiheit pur, aber nicht immer und überall erlaubt: Campen mitten in der Natur.© Adobe Stock / standret.

Freiheit und Berge, das passt einfach zusammen. Mit dem Camper sich einfach irgendwohin stellen, am Tag eine wilde MTB-Tour fahren und abends ein romantisches Lagerfeuer entzünden? Das könnte durch hohe Bußgelder ein sehr teurer Urlaub werden. Hier verraten wir sieben Dinge, die im schlimmsten Fall besonders empfindliche Strafen nach sich ziehen!

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Der verbotene Wasserfall am Königssee: 25.000 Euro

Früher war es ein Geheimtipp unter den Einheimischen. Durch die sozialen Netzwerke wie Instagram wurde er in den letzten Jahren einer weltweiten Öffentlichkeit bekannt: Der Königsbach-Wasserfall mit dem Infinity-Pool im oberen Teil der Wasserfallkaskade.

Die schlagartige Berühmtheit brachte aber auch weitreichende Folgen: Mehrere Wanderer ertranken beim Baden im natürlichen Pool. Durch die zahlreichen Besucher hat sich zudem ein weitverzweigtes Netz aus Trampelpfaden mit einer Länge von drei Kilometern gebildet. Vor allem der Oberboden und die Baumwurzeln haben dadurch stark gelitten.

Der Königsbachfall am Königssee.
Betretungsverbot für den Insta-Hotspot: Der Königsbachfall am Königssee.© Harald - stock.adobe.com

Zunächst hatte der Nationalpark versucht, die Besuchermassen mit Informationen und Appellen zum freiwilligen Verzicht zu bewegen. Dies zeigte jedoch keine Wirkung. Deshalb haben sich die Verantwortlichen im Sommer 2021 entschlossen, für eine Fläche von zehn Hektar um die bekannte Gumpe ein Betretungsverbot auszusprechen.

Wer sich nicht daran hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße im dreistelligen Bereich rechnen. Im Extremfall kann die Strafe sogar 25.000 Euro betragen! Das Verbot ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Der strafbare Blumenstrauß: 50.000 Euro

Ein schöner Wildblumenstrauß für die Oma oder das Gipfel-Edelweiß für den Freund oder die Freundin: Wunderschön und doch nicht immer erlaubt. In Deutschland gilt die sogenannte "Handstraußregel". Dadurch darf jeder wild vorkommende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Kräuter und Zweige in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich mitnehmen. Das gilt aber nur an öffentlichen und frei zugänglichen Orten und nur für Pflanzen, die nicht durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt sind.

Ein Edelweiß.
Schön, aber auch geschützt: Ein Edelweiß (Leontopodium nivale subsp. alpinum).© Olivier Brandes - stock.adobe.com

Werden in einem Blumenbeet in der Stadt Pflanzen mitgenommen gilt das zwar als Diebstahl, wird aber meistens nur als geringfügig gewertet. Wer das Gleiche im Wald tut, muss mit einer Strafe bis zu 20.000 Euro rechnen. In einem Naturschutzgebiet kann der frisch gepflückte Blumenstrauß (theoretisch) bis zu 50.000 Euro kosten. In Österreich kann das Pflücken des geschützten Edelweißes mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Das illegale Campen am Berg: 10.000 Euro

Camping ist Freiheit: Sein Zelt einfach dort aufschlagen, wo es gerade am Schönsten ist, oder sich mit Van oder Wohnmobil mal schnell auf einen Wanderparkplatz in den Bergen stellen. Was in der Vorstellung traumhaft ist, kann in der Realität schnell eine Strafe nach sich ziehen. Zwar gibt es im Alpenraum keine einheitliche Regelung. Meistens ist es aber nicht erlaubt, seinen Übernachtungsort einfach frei zu wählen.

Jedes Land hat unterschiedliche Gesetze. Dazu kommt, dass meistens nach der Art des Campings unterschieden wird: Ist man mit einem Zelt unterwegs, fährt man ein riesiges Offroad-Wohnmobil oder handelt es sich nur um ein einfaches Notbiwak?

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Laut Bußgeldkatalog drohen beim Wildcamping mit Zelt in Bayern Strafen von 15 bis 500 Euro. Wer sich mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen einfach irgendwo hinstellt und erwischt wird muss bis 25 bis 2.500 Euro rechnen.

Ein Wanderer steht neben seinem Zelt an einem Bergsee und schaut auf die verschneiten Gipfel.
Das Campen in der Natur ist einsam, ruhig und idyllisch. Es kann aber auch teuer werden.© sanderstock - stock.adobe.com

In Österreich sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern sehr groß: In Tirol kann man mit bis zu 220 Euro belangt werden, sofern es sich um kein besonders geschütztes Gebiet handelt. Geplantes, aber unerlaubtes Biwakieren wird in Kärnten bis zu 3.630 Euro geahndet und in Niederösterreich kann dich das illegale Campen sogar bis zu 14.500 Euro kosten. In Italien ist das wilde Übernachten dagegen schon fast günstig, hier werden maximal "nur" 500 Euro fällig.

In der Schweiz gilt das "Jedermannsrecht", das das Zelten auf unkultiviertem Land erlaubt. Aber Vorsicht! Handelt es sich um ein geschütztes Gebiet, drohen Geldstrafen in der Höhe von bis zu 10.000 Euro. Noch härter werden Bergsteiger bestraft, die in der Sommersaison auf den Montblanc wollen und nicht, wie vorgeschrieben, in einer der Hütten reserviert haben, sondern einfach wild campen: Werden sie erwischt können nicht nur bis zu 30.000 Euro fällig werden, es drohen auch noch zwei Jahre Haft!

Das unrechtliche Zündeln: 7.270 Euro

Ein schönes Holzfeuer draußen in der Nacht klingt zwar romantisch, kann aber teuer werden. In den meisten Fällen ist das zwar grundsätzlich nicht verboten. Es gibt aber – je nach Land unterschiedlich - eine Vielzahl von Regeln. In Bayern und Österreich brauchst du zum Beispiel die Zustimmung des Grundstücksberechtigten. Meistens ist auch vorgeschrieben, dass nur unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwendet werden darf. In bestimmten Gebieten oder trockenen Monaten kann das Feuer machen aber auch ganz verboten sein.

Ein romantisches Lagerfeuer in den Bergen.
Schaut schön aus, kann aber teuer werden: Ein romantisches Lagerfeuer in den Bergen.© Jonas/stock.adobe.com

Wer sich nicht daran erhält oder erwischt wird, muss in Deutschland bis zu 2.500 Euro zahlen. Die genaue Höhe der Strafe ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Österreich droht in gravierenden Fällen eine Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. In Südtirol können bis zu 3.000 Euro Strafe fällig werden. Aber Achtung: Wenn dein Feuer einen Waldbrand auslöst, droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe, es kann auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben!

Die unzulässige Erleichterung: 5.000 Euro

Keine Toilette am Wegesrand, aber die Blase drückt? Wer jetzt einfach schnell hinter den nächsten Baum geht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes wird in Deutschland von der Kommune festgesetzt. Theoretisch sind bis zu 5.000 Euro möglich. Meist liegt die Strafe aber zwischen 30 und 60 Euro.

Zwei Kühe auf der Alm.
Die Kuh darf es einfach plätschern lassen ...© hofi777 - stock.adobe.com

Das Wildpinkeln kann aber auch als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" eingestuft werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Am Berg gilt diesbezüglich zwar "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber für die Natur ist wichtig: Verzichtet auf Klopapier und Taschentücher oder nehmt sie in einem verschließbaren Plastiksack wieder mit.

Das rechtswidrige Radeln: 750 Euro

Einen langen Hatscher bis zum Einstieg der Wander-Tour mit dem Mountainbike abkürzen oder gleich eine ganze Biketour in den Bergen ist nicht immer eine gute Idee. Denn im Zweifelsfall kann das ganz schön teuer werden!

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, auf Forststraßen und geeigneten Wegen ist es aber erlaubt. Was ein solcher "geeigneter Weg" ist, wird je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt. In Baden-Württemberg gilt beispielsweise eine Mindestbreite von zwei Metern.

Drei Mountainbiker sind auf einer Forststraße unterwegs.
Ob das ein "geeigneter Weg" ist?© Uwe - stock.adobe.com

In Österreich ist das Biken generell verboten, wenn es sich nicht um ausgewiesene Hauptwege handelt. Die Strafen liegen zwischen 15 und 75 Euro. Es gab aber auch eine Klage über 150.000 Euro gegen einen Mountainbiker. In der Schweiz ist Mountainbiking dagegen überall dort erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist.

Das widerrechtliche Fliegen: 2.500 Euro

Bei manchen Wanderungen wäre es so bequem, nach dem schweißtreibenden Aufstieg und einer guten Gipfeljause einfach wieder runter ins Tal zu fliegen, statt sich in den qualmenden Wanderstiefel und den schmerzenden Knien nach unten zu quälen.

Aber selbst, wer mit einem Gleitschirm umgehen kann, darf nicht überall einfach so starten. In der Region rund um den Mont Blanc gibt es beispielsweise ein Sommer-Flugverbot: Hier ist das Abheben im Juli und August nicht erlaubt.

Ein Gleitschirmflieger ist in den Bergen.
So lässig ins Tal schweben ist nicht überall erlaubt.© MO - stock.adobe.com

Und auch in Nationalparks deutschsprachigem Raum gibt es oftmals strenge Regelungen für den Start mit Gleitschirmen oder gar Verbote. Besonders intensiv wurde etwa über einen Wingsuitsprung von der Watzmann-Ostwand im Oktober 2019 diskutiert. Das Landratsamt gab die genaue Höhe des Bußgelds nicht bekannt, die Obergrenze würde nach Angabe der Behörde aber bei 2.500 Euro liegen.

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